Liebe Pfarrgemeinden Heilig Kreuz und Liebfrauen,
das Bistum Mainz hat eine neue Anordnung zur Feier der Liturgie veröffentlich, entsprechend der wir die Regelungen zum Gottesdienstbesuch in unseren Pfarrgemeinden ebenfalls angepasst haben.
Für die Gottesdienste am Wochenende und an den Festtagen gilt:
- 3G Regelung (Geimpft, Genesen, Getestet), die Gottesdienstbesucher müssen einen entsprechenden Nachweis vorlegen (Anitgen-Test max 24h, PCR max 72h, Selbsttests reichen nicht als Nachweis aus)
- Das Hygienekonzept bleibt uneingeschränkt in Kraft (Abstandhalten, Einbahnstraßenregelung, Anmeldung, Kontakterfassung, etc.)
- Es gilt zusätzlich wieder Maskenpflicht im Gottesdienst, auch am Sitzplatz
- Gemeindegesang bleibt untersagt, abgesehen von wenigen Kehrversen und dem Hallelujaruf
Für die Werktaggottesdienste gilt:
- Ab sofort eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz.
- Sonst haben wir keine Änderungen vorgenommen, das bedeutet weiterhin Abstandhalten, Erfassung der Teilnehmer, etc.
Wir hoffen, mit diesen Maßnahmen weiterhin sicher durch die Pandemie zu kommen.
Ihre Pfarrgemeinderäte und Verwaltungsräte von Heilig Kreuz und Liebfrauen