Änderungen für Gottesdienstbesuche im Advent beschlossen

Liebe Pfar­rge­mein­den Heilig Kreuz und Liebfrauen,

das Bis­tum Mainz hat eine neue Anord­nung zur Feier der Liturgie veröf­fentlich, entsprechend der wir die Regelun­gen zum Gottes­di­en­st­be­such in unseren Pfar­rge­mein­den eben­falls angepasst haben.

Für die Gottesdienste am Wochenende und an den Festtagen gilt:

  • 3G Regelung (Geimpft, Gene­sen, Getestet), die Gottes­di­en­st­be­such­er müssen einen entsprechen­den Nach­weis vor­legen (Anit­gen-Test max 24h, PCR max 72h, Selb­sttests reichen nicht als Nach­weis aus)
  • Das Hygien­ekonzept bleibt uneingeschränkt in Kraft (Abstand­hal­ten, Ein­bahn­straßen­regelung, Anmel­dung, Kon­tak­ter­fas­sung, etc.)
  • Es gilt zusät­zlich wieder Maskenpflicht im Gottes­di­enst, auch am Sitzplatz
  • Gemein­dege­sang bleibt unter­sagt, abge­se­hen von weni­gen Kehrversen und dem Hallelujaruf

Für die Werktaggottesdienste gilt:

  • Ab sofort eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz.
  • Son­st haben wir keine Änderun­gen vorgenom­men, das bedeutet weit­er­hin Abstand­hal­ten, Erfas­sung der Teil­nehmer, etc.

Wir hof­fen, mit diesen Maß­nah­men weit­er­hin sich­er durch die Pan­demie zu kommen.

Ihre Pfar­rge­mein­deräte und Ver­wal­tungsräte von Heilig Kreuz und Liebfrauen